Ehemaliger Polizist erinnert Polizisten an ihre persönliche Verantwortlichkeit und die Remonstrationspflicht in §63 BBG + kleiner Hinweis am Ende, dass die BRD von DDR Agenten infiltriert wurde. Die aktuellen Corona-Verordnungen sind ein Eingriff in die Würde des Menschen, in Bewegungs- & Meinungsfreiheit
Aufgrund der zunehmenden Zensurmassnahmen sind wir ab sofort auch auf Telegram vertreten, mit noch schnelleren Informationen.
https://t.me/DieStundeDerWahrheit
Hallo Team,
…hierzu kann man wohl geteilter Meinung sein, aber Fakt ist eines: Gesetze gelten,- genau wie Verträge, in Form und Definition des geschriebenen Wortes,… soll heißen…
Diese Regelungen gelten nur für „Beamte“ nicht aber für Bedienstete – zumindest ist so der Wortlaut. Und ein Bediensteter ist nunmnal nicht automatisch beamtet, sowas geht nur per Bestallungsurkunde incl. Amtsausweis und derlei Papiere hat hier wohl keiner mehr.
In der Saarländischen Datenbank des Bundesverfassungsgericht findet sich dazu sogar ein Urteil : 1 BvR 147/53 wenn ich mich jetzt nicht irre, wo gem. dem 2. Leitsatz „Am (Datum) sind alle Beamtenverhältnisse erloschen“. Und im 6. Leitsatz heißt es dann: „Alle nach dem (Datum) neu begründeten Dienstverhältnisse…“
So gesehen,- meine ich, dürfte das BBG nichts mehr mit den Bediensteten der Fa. POLIZEI zu tun haben, da sie die Voraussetzungen „Beamte/r“ nicht erfüllen.
In diesem Sinne Gruß Doc
So oder so. Sie haften persönlich mit ihrem Gesamtvermögen. Insbesondere wenn jemand als Mensch, das Handelsrecht anwendet und die PERSON handelsrechtlich als Proxy für sich in Anspruch nimmt. Staatst- oder Firmenhaftung gibt es für sie nicht.